von Fabian Geisel
AKTUALISIERUNG 05.04.2021
Für die Ortschaften Kalsbach, Schöneborn und in Teilen Kotthausens werden Anfang April die neuen Anschlüsse buchbar sein. Einige Anwohner der betroffenen Haushalte in den genannten Ortschaften haben für die ersten zwei Aprilwochen eine Auftragsbestätigung mit einem konkreten Termin erhalten, ab dem der neue, schnelle Anschluss genutzt werden kann. Lediglich bei den FTTH-Anschlüssen scheint es weiterhin Verzögerungen zu geben. In Kotthausen wird beispielsweise noch an diesen Anschlüssen gearbeitet. Trotzdem ist es gut, dass es hier scheinbar in Teilen auf die Zielgerade geht. Wir finden es bedauerlich, dass der Ausbau ein solcher Kraftakt war, der auf vielen Seiten für großen Unmut gesorgt hat. Bei einem künftigen flächendeckenden FTTH-Ausbau wird der Ablauf hoffentlich reibungsloser funktionieren.
Am 19. Januar hatten wir an den Oberbergischen Kreis und die Telekom ein Schreiben mit Fragen gesendet, mit der Bitte um Beantwortung (Ursprungsbeitrag siehe hier)
Heute haben wir die Antworten bekommen, die wir an dieser Stelle gerne für alle zur Verfügung stellen möchten. Wir möchten uns für die ausführliche Beantwortung bedanken.
Diese ändern zwar an der Gesamtsituation hinsichtlich der Verzögerungen nichts, bieten aber zumindest einen Einblick in die Ursachen hierfür.
Wir hoffen sehr, dass die jetzt genannten Termine eingehalten werden!
Die Fragen und die Antworten
1.) Was sind die konkreten Ursachen für die immer wieder auftretenden Verzögerungen?
OBK: Die Telekom begründet die Verzögerungen im Ausbau mit fortlaufenden Schwierigkeiten im Tiefbau (Fremdunternehmen; Termintreue; Materialknappheit; Verzögerungen bei den Genehmigungsverfahren; kurzfristige interne Planungsänderungen der Netzwerkstrukturen; aber auch Corona; eigene Personalknappheit; Verweigerung der Bürger/innen zum Zugang der Gebäude, nicht rechtzeitige Rückmeldung zu den benötigten Gestattungsverträgen zwischen Telekom und Eigentümer usw.).
Telekom: Die Hauptprobleme, die aktuell noch bestehen, befinden sich in den Bereichen, die über die Vorwahl 02261 versorgt werden. Hier kam es von Anfang an zu Problemen mit der beauftragten Ausbaufirma. Schlecht abgelieferte Arbeiten der Firma. Diese wurden beanstandet und mussten entsprechend ausgebessert werden. Firma wurde daraufhin von der Telekom nochmals geschult. Ohne Erfolg, weiterhin schlechte Arbeitsleistung. Abmahnungen an die Firma, die mangelhafte Arbeit zu korrigieren. Ohne Erfolg. Konsequenz war, der Firma zu kündigen. Neue Ausschreibung musste erfolgen, hier sind entsprechende Fristen zu beachten.
2.) Warum wurden alle Verzögerungsanzeigen genehmigt?
OBK: Für den Zuwendungsempfänger besteht keine Möglichkeit Verzögerungsanzeigen zu verweigern. Alle Verzögerungen wurden dem Bund und dem Land sowie dem Projektträger angezeigt und von diesen genehmigt.
3.) Gab es von Seiten des Oberbergischen Kreises strikte Vorgaben zur Einhaltung der Termine?
OBK: Die Vorgaben zum Ausbau richten sich nach den im Zuwendungsvertrag vereinbarten Zeiträumen. Auf Einhaltung der Termintreue wird permanent geachtet. Hier wird explizit aber berücksichtigt, dass Verzögerungen mit Begründung angezeigt und durch Bund und Land genehmigt wurden.
4.) Hat die Telekom mit Konsequenzen dafür zu rechnen, dass alle Termine nicht eingehalten worden sind? Schließlich handelt es sich um einen mit Steuergeldern geförderter Ausbau.
OBK: Im Zuwendungsvertrag wird auch der Geldmittelfluss geregelt. Zug um Zug. Mit der Fertigstellung sog. Netzabschnitte (Ringe) legt die Telekom die geforderten Nachweise und Dokumente vollständig beim Kreis vor. Diese werden dann zur endgültigen Freigabe durch den Projektträger abschließend geprüft und zur Zahlung (durch den Kreis) angewiesen. Keine Zahlung erfolgt ohne vollständige Fertigstellung der Abschnitte (Anmerkung: Bisher ist noch kein einziger Euro an Fördergeldern durch den Kreis an die Telekom geflossen, da keine mängelfreien Nachweise durch die Telekom vorgelegt wurden)
5.) Werden die Fördergelder ggf. gekürzt?
OBK: Eine Kürzung der Fördergelder obliegt ausschließlich dem Bund oder dem Land. Der OBK leitet die Fördergelder nur weiter. Erst der sog. Endverwendungsnachweis nach vollständigem Projektabschluss wird zeigen, ob hier ggf. zu kürzen ist.
6.) Warum stehen die Baumaßnahmen teilweise für mehrere Wochen still (auch im Sommer)?
Telekom: Auch dies hat unterschiedliche Gründe. Zu einem aus den genannten Gründen in Frage 1.
In Bereichen, wo ein FTTH Netz gebaut wird: Ohne Genehmigung der jeweiligen Eigentümer, konnte und darf die Telekom keine Hauszuführung bauen. Für die benötigten Genehmigungen wurden alle betroffenen Eigentümer im Vorfeld angeschrieben, mit der Bitte, zeitnah die Genehmigung zu erteilen. Dies ist leider nicht so geschehen, wie es sich alle Beteiligten im Vorfeld gewünscht haben. Am wirtschaftlich sinnvollsten ist ein Ausbau, wenn man komplette Straßenzüge in einem abwickelt. Daher wurden die Arbeiten der Hauptstrecken bereits gebaut, die dann teilweise wieder Stillstehen mussten. Um hier weiter zu kommen wurde ein Kompromiss gefunden, wie wir mit den sog. Nachzügler verfahren werden. Alle bis zu einen gemeinsam abgestimmten Stichtag gemeldeten Eigentümer bekommen ihren Hausanschluss sofort gebaut. Des Weiteren werden die restlichen Arbeiten an den Hauptleitungen ect. weiter durchgeführt und fertiggestellt. Erst danach werden, die Nachzügler ihren Hausanschluss erhalten.
In Bereichen, wo ein FTTC (Glasfaser bis zum Verteilerkasten) gebaut wird, wird ein Stromanschluss benötigt, der Größtenteils von den örtlichen Stadtwerken gebaut wird. Auch hier kam es zu Verzögerungen, da die ausführende Baufirma nicht rechtzeitig die Stromanschlüsse bestellt hat.
7.) Weshalb werden Baustellen nicht erst zu Ende geführt ehe andere begonnen werden?
OBK: Siehe auch Punkt 6. Das hat etwas mit der Logistik in der Netzplanung /Netzfunktionalität zu tun. Es kann durchaus Vorkommen, dass nachgelagerte Netzabschnitte wegen bestimmten Funktionalitäten in der Gesamtheit schon im Ausbau vorgezogen werden müssen. Auch werden Abschnitte ggf. verschoben, wenn Genehmigungen verweigert oder verspätet eingehen.
8.) Wann ist mit einer Wiederaufnahme der Arbeiten in Kotthausen zu rechnen?
Telekom: Die neue Ausbaufirma hat die Arbeiten bereits aufgenommen und ist dabei die benötigten Genehmigungen bei der Gemeinde einzuholen. Sie werden die Restarbeiten sowie die Hauszuführungen zu Ende ausführen. Die vorherige Firma ist in Marienheide nicht mehr aktiv.
9.) Kann der Termin März 2021 für Marienheide definitiv eingehalten werden?
OBK: Die aktuelle Verzögerungsanzeige sieht eine vollständige Fertigstellung des Gesamt-Projektes zum 30.06.2021 vor.
Telekom: Ziel ist es, bis März die noch ausstehenden Baumaßnahmen in Marienheide abzuschließen und die entsprechenden Anschlüsse buchbar zu machen. Ausnahme sind bei dem FTTH Anteil die Nachzügler. Das warum, wurde bereits in der Frage 6 beantwortet. Diese werden erst im Nachgang gebaut.
10.) Ist perspektivisch mit einem FTTH-Ausbau in Marienheide zu rechnen?
OBK: Der aktuelle Ausbau findet sowohl in FTTH als auch in FTTC statt. Inwieweit die TKUs hier eigenwirtschaftlich FTTH ausbauen, entzieht sich unserer Kenntnis. Zukünftige Förderungen werden nur noch FTTH (reine Glasfaser) berücksichtigen. Wir entwickeln Lösungen um eine weitere Versorgung möglich zu machen.
Telekom: Grundsätzlich gibt es von der Bundespolitik das Signal, das ein flächendeckendes FTTH Netz in Deutschland bis Ende 2030 bestehen soll. Stand heute gibt es seitens der Telekom noch keine Überlegungen in Marienheide im Eigenausbau was zu realisieren. Grundsätzlich ist die Telekom dabei und sich der Verantwortung bewusst, das Ziel der Bundesregierung mit Eigenausbauaktivitäten zu unterstützen. Bereits über 1000 Bürger der Gemeinde Marienheide wurden erfolgreich ausgebaut und können die neue Technik entsprechend nutzen. Lediglich im Bereich des Vorwahlbereiches 02261 bestehen derzeit noch die akuten Verzögerungen.
11.) Gilt die Ausbau-„Sperre“ in den Förderbedingungen weiterhin?
OBK: Ausbausperren betreffen alle Förderungen auf Bundes- und Landesebene, soweit mit öffentlichen Mitteln finanziert. Dies regeln auch die EU-Vergaberichtlinien.