– von Fabian Geisel
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt stand die Erstellung eines Lärmaktionsplan auf der Tagesordnung.
Hintergrund ist, dass im Rahmen einer EU-Richtlinie nun fast alle Städte und Gemeinden in Deutschland einen solchen Plan erstellen müssen. Dieser Plan wird auch für weitere Bauleitplanung in Marienheide relevant, da dieser dort mit einzubeziehen und zu berücksichtigen ist. Dadurch wird der Lärm bspw. auch bei der Planung neuer Wohngebiete relevant, die sich in der Nähe der sog. Hotspots befinden.
Für Marienheide sind im Wesentlichen drei Hotspots identifiziert worden:
- B256 von der Kreuzung Kotthausen bis zum Kreisverkehr Rüggeberg
- L306 vom Abzweig Schemmen Richtung Meinerzhagen bis zur Einmündung Dannenberg/ Börlinghausen
- Gewerbegebiet Rodt
Die Erstellung der Hotspots im Straßenverkehr beruht dabei auf Hochrechnungen ausgehend von den Verkehrszählungen und dem Lärm den ein Fahrzeug verursacht.
Was bringt so ein Plan?
Grundsätzlich liefert er erstmal einen Anhaltspunkt für die künftige Arbeit im Hinblick auf eine Reduzierung der Lärmbelästigung. Zugleich kann er uns aufzeigen, wo ggf. jetzt schon eine nähere Kontrolle und Maßnahmen notwendig wären. Wichtig ist aber, dass die Werte in dem Plan annähernd der Realität entsprechen. Hierzu sind dann genauere Messungen notwendig. Dies ist bspw. für den Bereich Kalsbach relevant, um herauszufinden, welchen Effekt die Beschränkung auf Tempo 30 hat. Dies kann dann auch für andere Ort eine Referenz sein, um die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen abzuwägen.
Wann wird der Plan erstellt?
Die Gemeinde wird nun ein Ingenieurbüro suchen und beauftragen, das diesen Prozess begleitet. Nach einer Analyse der tatsächlichen Lärmsituation wird der Plan ab dem Jahr 2024 erstellt und anschließend alle 5 Jahre aktualisiert.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten trägt die Gemeinde Marienheide. Aktuell ist noch nicht abzuschätzen, in welchem Kostenrahmen man sich bewegt. Im Ausschuss war man sich aber einig, dass das Land oder der Bund an den Kosten beteilgt werden müsste. Schließlich handelt es sich hierbei um eine Aufgabe, die in erster Linie den Straßenverkehr betrifft und dieser zu einem großen Teil eine Angelegenheit des Landes (Straßen NRW) ist.