von Fabian Geisel
Am 24.10.2023 wurde in der Ratssitzung der Haushaltsplanentwurf für 2024 eingebracht. Wie der Bürgermeister und die Kämmerin berichteten, stand man bei der Erstellung des Plans vor großen Herausforderungen. In diesem Beitrag möchte ich gerne auf die einhergehenden Probleme im Zusammenhang mit den steigenden Zinsen eingehen.
„Des einen Leid ist des anderen Freud“. Dieser Spruch passt bei dieser Thematik sehr gut. Während sich Sparer über die steigenden Zinsen auf Tagesgeld und Co. freuen, ist es für Kreditnehmer ein großes Problem. Die Zinsbelastung für die Gemeinde ist im Jahresvergleich um knapp 500.000,00 € gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2022 sogar um knapp 1,2 Millionen €.
Wo liegt die Problematik?
Man unterscheidet bei Gemeindehaushalten zwischen zwei Arten von Krediten. Auf der einen Seite ist der langfristige Investitionskredit und auf der anderen Seite ein eher kurzfristiger Liquiditätskredit. Wie die Namen schon verraten, werden die Gelder des Investitionskredits bspw. für Baumaßnahmen verwendet. Hier wird ein konkreter Mehrwert geschaffen. Die Gelder des Liquiditätskredits wiederum werden vor allem zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde genutzt.
Die Gemeinde konnte in den letzten Jahren im Bereich der Investitionskredite von den sehr niedrigen, teils sogar negativen Zinsen profitieren. Man hat Kredite mit einer langfristigen Laufzeit mit einer sehr niedrigen Zinsbindung abgeschlossen. Davon profitieren wir heute.
Bei den Liquiditätskrediten sieht es jedoch anders aus. Hier schlagen die höheren Zinssätze durch. Während der Zinsaufwand für Investitionskredite zwischen 2022 und 2023 um etwas weniger als 300.000,00 € angestiegen ist, beträgt der Anstieg bei Liquiditätskrediten knapp 500.000,00 €.
Während der geplante Zinsansatz für 2024 bei den Investitionskrediten sogar leicht rückläufig ist, ist bei den Liquiditätskrediten mit einem Anstieg von nochmal knapp 600.000,00 € zu rechnen.
Die Gemeinde wird damit vor große Herausforderungen gestellt. Hinzukommen weitere Kostensteigerungen in anderen Bereichen sowie der Wegfall einer sogenannten Bilanzierungshilfe für Belastungen aufgrund des Ukraine-Kriegs und COVID-19.
Es ist ein Balanceakt: Zum einen stehen notwendige Investitionen in die Infrastruktur an und zum anderen muss der Haushalt auf Kante genäht werden, um ein Abrutschen in die Haushaltssicherung zu vermeiden, die einer Abgabe der eignen Handlungsfähigkeit gleichkommt.